Sprache auswählen

23. August 2021

§ 1. Name und Sitz

Die Organisation trägt den Namen Hjortspringbådens Laug und hat ihren Sitz in Als.

§ 2. Zielsetzung

Die Gilde des Hjortspringbådens hat das übergeordnete Ziel, Informationen über den Hjortspringbåden und seine Geschichte zu fördern.

Teilziele:

  • Bau eines möglichst genauen Nachbaus des Hjortspring-Boots unter Verwendung der handwerklichen Techniken und Werkzeuge der damaligen Zeit.
    Für das Bauprojekt muss so viel Fachwissen wie möglich herangezogen werden, um einen originalgetreuen Nachbau zu gewährleisten.
  • In Zusammenarbeit mit lokalen, regionalen und nationalen Institutionen Wissen über die Geschichte des Hjortspringbootes und den Schiffbau dieser Zeit sammeln
  • Sicherstellung, dass der Nachbau des Hjortspring-Boots sicher in der Nähe des Hjortspring-Geländes gelagert, in der Praxis getestet und anschließend für Ausstellungszwecke verwendet wird
  • Durchführung von Bildungsaktivitäten, um das Bewusstsein für die Geschichte des Hjortspring-Boots und des Hjortspring-Gebiets zu stärken.
  • Initiierung und Förderung von Aktivitäten, die sich auf prähistorische Zeiten beziehen. Verbreitung von Wissen über diese Zeit und die Geschichte hinter den ausgestellten Artefakten

Die Vereinigung darf keine kommerziellen Tätigkeiten ausüben.

§ 3. Mitgliedschaft

Jeder - sowohl Einzelpersonen als auch Organisationen - kann Mitglied werden. Die Mitgliedschaft ist für ein Jahr gültig und richtet sich nach dem Kalenderjahr. Die Mitgliedschaft endet, wenn Sie der Gilde Ihren Austritt bis zum 31. Dezember des folgenden Jahres schriftlich mitteilen oder wenn der Mitgliedsbeitrag nicht bezahlt wird.

§ 4. Der Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat besteht aus 7 Personen und wird von der Hauptversammlung gewählt. Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Sekretär, dem Schatzmeister und drei nicht-exekutiven Vorstandsmitgliedern.
Außerhalb des Vorstandes gibt es 2 Stellvertreter und 2 Rechnungsprüfer. Wählbar sind Mitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Die Amtszeit beträgt 2 Jahre, eine Wiederwahl ist möglich. In geraden Jahren werden 4 Mitglieder sowie ein Stellvertreter und ein Rechnungsprüfer gewählt, in ungeraden Jahren die restlichen 3 Mitglieder sowie der andere Stellvertreter und der Rechnungsprüfer.
Der Verwaltungsrat konstituiert sich selbst und gibt sich eine Geschäftsordnung. Die Beschlüsse des Verwaltungsrats werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Der Verwaltungsrat ist beschlussfähig, wenn mindestens 4 Personen anwesend sind. Über alle Verwaltungsratssitzungen wird ein Protokoll geführt.
Der Verwaltungsrat kann jederzeit eine außerordentliche Generalversammlung einberufen, wenn die Mehrheit des Verwaltungsrats dies wünscht. In diesem Fall gelten die gleichen Einberufungsfristen und Bekanntmachungen wie in § 7 erwähnt.

§ 5. Finanzielle Haftung

Die Mitglieder des Vereins haften nicht für die Schulden des Vereins.

§ 6. Rechte und Pflichten der Mitglieder

Mitglieder haben in der Mitgliederversammlung 1 Stimme, dies gilt auch für Vereine, die sich durch ein Vorstandsmitglied vertreten lassen können. Sie müssen persönlich an der Mitgliederversammlung teilnehmen, um stimmberechtigt zu sein. Eine Stimmabgabe durch Bevollmächtigte ist nicht möglich. Auf Antrag von mindestens 1/3 der Mitglieder der Innung muss der Vorstand eine außerordentliche Mitgliederversammlung mit der beantragten Tagesordnung einberufen.
Es gelten die gleichen Einberufungsfristen und Bekanntmachungen wie in § 7 genannt.

Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn der Vorstand dies einstimmig für notwendig erachtet.
In diesem Fall muss dem Mitglied eine schriftliche Begründung für den Ausschluss zugestellt werden.

Die Mitglieder haben Zutritt, wenn sie berufstätig sind:

  • Bewahrung der Website und ihres Inhalts von ausgestellten Kopien
  • Neue historische Themen durch Kopieren von Gegenständen aus der in § 2 (5) genannten Zeit, z.B. Holzarbeiten, Schmieden, Weben, Kostümherstellung, Werkzeugherstellung, Töpfern, etc.

§ 7. Die Generalversammlung

Die Generalversammlung ist das oberste Organ der Gilde.

Die Jahreshauptversammlung findet einmal im Jahr vor Ende März statt.
Die Mitglieder werden mindestens 14 Tage vor der Generalversammlung schriftlich benachrichtigt.
Abstimmungen werden mit einfacher Mehrheit beschlossen.
Die Mitgliederversammlung wird von einem Vorsitzenden geleitet, der nicht Mitglied des Vorstands ist.
Der Versammlungsleiter bestimmt die Form der Abstimmung, die jedoch bei Personenwahlen und wenn nur eines der anwesenden Mitglieder dies wünscht, schriftlich zu erfolgen hat.

Die Tagesordnung der Generalversammlung muss mindestens folgende Punkte enthalten:

  1. Wahl des Versammlungsleiters
  2. Bericht des Vorsitzenden
  3. Darstellung der Jahresabschlüsse
  4. Prüfung der eingegangenen Vorschläge
  5. Wahl der Vorstandsmitglieder gemäß § 4
  6. Wahl eines Stellvertreters
  7. Wahl des Rechnungsprüfers
  8. Vorlage des Budgets und Festsetzung des jährlichen Mitgliedsbeitrags
  9. Wahlweise

Auf der Mitgliederversammlung wird ein Protokoll erstellt.
Anträge müssen 1 Woche vor der Mitgliederversammlung schriftlich beim Vorstand eingereicht werden.

§ 8. Buchhaltung

Das Geschäftsjahr läuft vom 1. Januar bis zum 31. Dezember.

Der Vorstand ist befugt

ein oder mehrere Vorstandsmitglieder zu ernennen, die allein oder gemeinsam über das Vermögen des Vereins verfügen und den Verein in finanziellen Angelegenheiten vertreten.

ein oder mehrere Vorstandsmitglieder zu ernennen, die befugt sind, allein oder gemeinsam über das Vereinsvermögen mittels elektronischer Bankprodukte zu verfügen und diesbezügliche Verträge zu schließen.

Der Schatzmeister ist dafür verantwortlich, dass der Jahresabschluss von den Rechnungsprüfern bestätigt wird.

§ 9. Änderungen der Satzung

Vorschläge zur Änderung der Satzung müssen schriftlich beim Verwaltungsrat eingereicht werden, der sie in der Hauptversammlung vorstellt. Die Änderungsvorschläge werden zusammen mit der Einberufung der Generalversammlung verschickt.

Satzungsänderungen werden vorgenommen, wenn mindestens 2/3 der anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder für den Vorschlag stimmen.

§ 10. Beendigung der Gilde

Der Austritt kann in einer Mitgliederversammlung beschlossen werden, wenn die Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder dies beschließt. Der Beschluss muss durch eine neue Mitgliederversammlung bestätigt werden, die spätestens 2 Monate später stattfinden muss. In der Einladung zu dieser Versammlung muss deutlich darauf hingewiesen werden, dass eine Abstimmung über die Auflösung der Gilde stattfindet. Auch in der letztgenannten Versammlung werden die Beschlüsse mit einfacher Mehrheit gefasst. Die letztgenannte Versammlung ernennt eine Liquidationsgruppe, die darüber entscheidet, wo das gesamte Vermögen in Zukunft aufbewahrt werden soll.

Änderungen an Anhängen

Letzte Änderung genehmigt von:

Vorsitzender:
Lisbeth Simonsen

Stellvertretende Vorsitzende:
Jørn Anders Jørgensen

Schriftführer:
Åse Ditlefsen Ferrão

Schatzmeister:
John Petersen

Vorstandsmitglieder:
Charlotte Jervelund
Ib Stolberg-Rohr
Karl Erik Hansen

Hinweis

Nur die dänische Fassung der Satzung ist rechtsgültig.

Sprache

Der Text in diesem Artikel wurde mit dem kostenlosen Übersetzungsprogramm DeepL vom Dänischen ins Deutsche übersetzt.